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Abzocke im Internet Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
04.04.2010

Und wenn Sie reingefallen sind...

Unseriöse Anbieter lassen nichts unversucht, um Betroffene zur Zahlung zu bewegen. Häufig schalten sie Inkassobüros oder sogar Anwaltskanzleien ein. Unberechtigte Forderungen sollte man zurückweisen. Als Hilfestellung bietet die Verbraucherzentrale die unten anhängenden Musterbriefe Forderungen gegenüber Minderjährigen bzw. Forderungen gegenüber Erwachsenen an, die Sie entsprechend anpassen bzw. um Ihre persönlichen Daten ergänzen können.

Rechnungen nicht zahlen: Ist man sich sicher, dass es sich um Internetabzocker handelt, kann man alle E-Mails, Briefe und darin enthaltenen Drohungen ignorieren. Die Verbraucherzentrale rät aber, sicherheitshalber unberechtigte Forderungen mit Hilfe unserer Musterbriefe schriftlich abzuwehren. Auch wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Reagieren muss man erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird. Sie müssen dann innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem Widerspruchsformular, das dem Mahnbescheid beiliegt, offiziell widersprechen.
 
 
TitelDok.-TypGröße
Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber MinderjährigenMusterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen  gegenüber Minderjährigen.rtf RTF14.0 KB
Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber VolljährigenMusterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber  Volljährigen.rtf RTF13.3 KB
 
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